Eines der emotional am stärksten belastenden Rechtsgebiete ist das Familienrecht. Ob nun zu Beginn oder bei Beendigung der Partnerschaft. Eine frühzeitige und vorauschauende Beratung kann helfen, Ängsten vor finanziellen Verlusten oder dem Verlust des Umgangs- und Sorgerechts entgegen zu wirken.
Viele Bürgerinnen und Bürger sind durch die aktuelle allgemeine wirtschaftliche Lage existentiell betroffen. Oft ist dann der tägliche Gang zum Briefkasten mit immer größer werdenden Belastungen verbunden. Eine außergerichtliche Schuldenbereinigung oder der Antrag auf Eröffnung der Privatinsolvenz mit der Aussicht der Restschuldbefreiung nach 3 Jahren kann hier helfen. Mit einem Beratungshilfeschein des Amtsgerichts ist dies auch mit einem geringen Eigenanteil möglich.
Erstberatung in vielen Rechtsgebieten (auch online nach Terminsvereinbarung über Skype) zum fairen Pauschalpreis von 99,00 € netto.
Die Grundlagen für die Gebührenberechnung sind das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und das Gerichtskostengesetz(GKG) und richten sich nach dem Wert des Streitgegenstands. Auch eine Honorarvereinbarung ist möglich. Über die in Ihrem Fall zu erwartenden Kosten informiere ich Sie gerne.
Ob drohender Entzug der Fahrerlaubnis, Fahrverbot, Bußgeldbescheid oder Schadensersatz nach Verkehrsunfall. Zu allen Fragen erhalten Sie hier eine kompetente Beratung und effektive Unterstützung vor Gericht.